Dürfen Sie das überhaupt, werden Sie sich fragen. Eine Urne im Garten beisetzen? Auf dem eigenen Privat-Grundstück? Ja, das geht! Und es ist auch keine Straftat, die Urne bei sich im Garten beizusetzen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland. Das stimmt. Allerdings ist der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit für eine deutsche Behörde nie Grund zu drakonischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit wären solche Maßnahmen auch unzulässig.
Sollte Ihnen dieses Vorgehen dennoch Unbehagen bereiten, finden Sie zur Urnenbeisetzung im eigenen Garten mit der Lebensbaum-Bestattung eine vollkommen legale Methode.
Sie wünschen für sich und Ihren Verstorbenen, dass die Asche in heimischer und vertrauter Umgebung ruht? Vielleicht nahe am eigenen Haus, mit Blick auf den Garten-Teich oder zum Beispiel neben dem liebsten Baum der verstorbenen Person? Sie sind mit diesem Wunsch nicht allein. In kaum einem anderen Land drängt der Staat bei einem Trauerfall per Gesetz so sehr in die Privatsphäre wie in Deutschland.
Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Wunsch-Bestattung und Klärung der Formalitäten. Wir führen Ihren Verstorbenen sicher über die Grenze in unser Vertragskrematorium. Mithilfe eines Leichenpasses können wir das für Sie gewissenhaft erledigen. Sie können Ihren verstorbenen Angehörigen gern auf seinem letzten Weg begleiten und ihm nahe sein. Mit dem Grenzübertritt sind die deutschen Bestimmungen und Gesetze außer Kraft gesetzt. Wenige Stunden nach Ankunft im Krematorium kann Ihnen die Urne persönlich übergeben werden. Sie können die Urne zum Beispiel im Garten beisetzen
Auf unsere Verschwiegenheit können Sie zählen. Einen etwaigen Postversand der Urne übernehmen wir nur sehr ungern. Zum einen wegen des Transportrisikos und zum anderen müssen wir die Sendung eindeutig als Urne deklarieren, was deutschen Behörden veranlassen kann, Ihnen die Urne zu entziehen. Es ist ebenso nicht möglich, den Sarg eines Verstorbenen nach Hause zu holen und im heimischen Privat-Garten zu beerdigen. Das würde zu Recht die Gesundheitsbehörden alarmieren und Sie am Vorhaben hindern.
Eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht mehr überall in Deutschland. In Bremen kann die Asche der verstorbenen Familienangehörigen im Garten verstreut werden. „Es wäre überlegenswert, auch das Berliner Bestattungsgesetz zu modernisieren“, sagt Dirk Behrendt, Rechtsexperte der Grünen. Doch dies hat der Berliner Senat bisher nicht vor.
Abschied von geliebten Angehörigen zu nehmen, ist nicht leicht. Bestattung und Beisetzung sollen im besten Fall dazu führen, dass wir eine würdevolle Abschiednahme feiern können und unsere Trauer in dieser Zeremonie vielleicht nicht verringert, aber zumindest fassbarer wird. Nach der Bestattung wünschen sich viele von uns einen Ort, an dem wir in Ruhe innehalten und gedenken können. Nicht immer scheinen klassische Friedhöfe dafür der geeignete Platz zu sein. Warum besteht in Deutschland Friedhofspflicht beziehungsweise Friedhofszwang? Und was sind die Folgen der Friedhofszwang-Regelung?
Die Bestattung auf dem Friedhof hat hierzulande eine lange Geschichte und beruht auf unserer abendländisch-christlichen Tradition. Dahinter steht die Vorstellung von der Erdbestattung in “geweihter Erde” auf dem Friedhof und der Wunsch, die letzte Ruhestätte möglichst nahe am Kirchengebäude zu finden. In der traditionellen christlichen Werteorientierung wurde dementsprechend die Feuerbestattung als “unchristlich” abgelehnt.
Heutzutage sind die Gesetze zum Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache. Die Bundesländer haben eigene Bestattungsgesetze, die sich ähneln, aber in Detailfragen auch sehr unterschiedlich ausfallen können. Sie beruhen alle auf den gesetzlichen Bestimmungen, die bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlassen, und im Jahr 1934 durch das zentrale Feuerbestattungsgesetz abgeändert wurden.
Das Gesetz stellte erstmalig Feuerbestattung und Erdbestattung gleich. Schon vor dieser Zeit existierte jedoch die Urnenbestattung in Deutschland: Der Verstorbene wurde eingeäschert, seine Asche wurde in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. 1934 befürworteten nur etwa 10 Prozent der deutschen Bevölkerung die Einäscherung; mittlerweile entscheiden sich in 42 Prozent der Fälle Angehörige für die Urnenbestattung. In Nord- und Ostdeutschland sind es sogar bis zu 90 Prozent.
Das Feuerbestattungsgesetz regelte jedoch noch etwas anderes: Es machte den Friedhofszwang offiziell. Dies wurde vor allem von den deutschen Kirchen unterstützt, obwohl in vielen anderen Ländern auf der Erde und in Europa die Friedhofspflicht abgeschafft wurde. In Ländern wie den Niederlanden, der Schweiz oder Tschechien ist nach einer Feuerbestattung die Pflicht der Beisetzung auf dem Friedhof aufgehoben. Hier dürfen die Bürger die Urne mitnehmen und die Asche an einem beliebigen Ort, zum Beispiel an einem Baum, einem Felsen oder einer Lichtung verstreuen. Auch außerhalb von Europa ist die Aufbewahrung der Asche auf dem Privat-Grundstück erlaubt und durchaus üblich.
➪ Bestattungsformen gibt und gab es im Laufe der Menschheitsgeschichte viele. Erst mit der Einführung der Bestattungsgesetze gibt es ein Reglement des Gesetzgebers. Dies empfinden bis heute viele Angehörige als Eingriff in die Privatsphäre.
Angehörige und Bestatter wünschen den Verstorbenen einen Ort, an dem Menschen ihrer gedenken können. Was aber geschieht in einer zunehmend mobiler werdenden Welt, in der Freunde, Bekannte und Verwandte verstreut leben? Ist das Resultat nicht oftmals ein verwaistes Grab auf einem Friedhof, den niemand besuchen kann? Wie wäre es in diesem Fall, einen Ort zu wählen, zu dem der Verstorbene und nahestehende Personen einen Bezug haben? Aus dieser Überlegung heraus entstanden einige alternative Formen der Beisetzung, denen immer die Feuerbestattung (Kremation) voraus geht.
In Bremen und in der Umgebung von Bremen wurde die Friedhofspflicht außer Kraft gesetzt. Hier kann auf jedem privaten Grundstück nach der Kremation die Asche Verstorbener verstreut werden - also auch im eigenen Garten. Für das Verstreuen der Asche müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die reine Aufbewahrung der Urne ist im Grunde im Bestattungsgesetz nicht konkret vorgesehen, wird aber praktiziert.
Die Asche des Toten wird in den meisten Fällen in einer dekorativen Urne verwahrt, der “Schmuckurne”, die in der Trauerfeier von Blumen und Kränzen umgeben an einem besonderen Ort platziert wird. In der Urne befindet sich eine Aschekapsel. Sie ist eine schmucklose, schlichte Metalldose, in der die Asche enthalten ist. Sie wird im Krematorium versiegelt und enthält einen feuerfesten Stein und einen Deckel, auf dem u. a. der Name des Verstorbenen vermerkt ist.
➪ Die Versiegelung der Aschekapsel darf von Privatpersonen nie gebrochen werden.
Eine weitere alternative Form der Bestattung ist beispielsweise die Seebestattung. Sie kann in Deutschland auf der Nordsee oder der Ostsee vorgenommen werden. In vielen Fällen verlangen die Behörden hierbei einen Beweis dafür, dass der Verstorbene von Haus aus einen besonderen biografischen Bezug zum Meer hat, also beispielsweise am Meer gelebt hat oder zu Lebzeiten zur See gefahren ist.
➪ Bei der Seebestattung kommen Urnen zum Einsatz, die sich im Wasser auflösen.
Eine zusätzliche Alternative stellt die Waldbestattung dar. Die letzte Ruhe findet der Verstorbene in extra ausgewiesenen Waldflächen, zumeist an einem Baum. Ein besonderer Bezug zum Wald oder zur Natur muss in diesem Fall nicht nachgewiesen werden, damit die Urnen dort beigesetzt werden können.
➪ Bei der Waldbestattung kommen Urnen zum Einsatz, die biologisch abbaubar sind und sich im Waldboden auflösen.
Gerne dürfen sie sich bei sämtlichen Fragen zu Alternativen Bestattungen jederzeit an uns wenden. Als Bestattungsunternehmen für sind wir für jeden da, der uns braucht.
Sie haben einen Todesfall zu beklagen und möchten den Zwang zur Bestattung auf Friedhöfen umgehen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf - ich biete Ihnen eine individuelle Beratung.